Hundesalon Sebaldsbrück & Weserpfoten 
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Wellness für Ihren Hund

 

Impressum

Name und Anschrift:

Hundesalon Sebaldsbrück

Schreberstr. 38/40

28309 Bremen

Tel.: 0421/411878

email: hundesalon-sebaldsbrück@t-online.de

Inhaberin: Barbara Hergenhahn

Firmensitz: Bremen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ID 42056439816




Name und Anschrift:

Hundesalon Weserpfoten

Schreberstr. 38/40

28309 Bremen

Tel: 0162/25 25 340

email: hundesalon-weserpfoten@gmx.de

Inhaberin: Nicole Hanken

Firmensitz: Bremen

Steueridentifikationsnr: 75089244137

Steuernummer: 60/227/17527


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Urheberrecht

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Quellverweis: Disclaimer eRecht2

Bitte beachten Sie:

Es gilt die Kleinunternehmerregelung für den Hundesalon Weserpfoten!

Rechnungen werden nach § 19 des UStG ohne Steuer ausgewiesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Vertragsverhältnis zwischen Besteller (auch Kunde) genannt und Hundesalon Sebaldsbrück und/oder Weserpfoten schließen grundsätzlich einen Dienstleistungsvertrag als Werkvertrag ab. Der Werkvertrag zählt zu den auf eine Dienstleistung gerichteten Schuldverhältnissen. Die §§ 631-650 BGB enthaltenen Regeln über die entgeltliche Herstellung eines Werkes. Dabei nennt das Gesetz den Schuldner der Werksleistung "Unternehmer", den Gläubiger "Besteller". Der Werkvertrag ist ein vollkommen zweiseitiger verpflichtender Vertrag, bei dem der Unternehmer die "Herstellung des Werkes" und der Besteller die Zahlung des Werklohnes schuldet. Der Werkvertrag ist grundsätzlich formfrei und wird im Regelfall mündlich geschlossen. Für das Zustandekommen eines Werkvertrages gelten die allgemeinen Regeln über Rechtsgeschäfte, §§ 104 ff BGB: Haben die Parteien sich über die Hauptleistung geeinigt, ist der Werkvertrag mit den Inhalten der §§ 631 ff BGB zustande gekommen. Der Werkvertrag weist gegenüber anderen vollkommen zweiseitigen Schuldverhältnissen eine wesentliche Besonderheit auf: Die Gegenleistung, sprich der Werklohn,muss bei Vertragsabschluss nicht zwingend der Höhe nach bestimmt oder bestimmbat sein, mithin auch nicht vereinbart werden. Es reicht für das Zustandeskommen des Werkvertrages, dass sich die Parteien über die Werkleistung und die Entgeltlichkeit der Werkleistung geeinigt haben. Hierzu gilt insbesondere der aktuelle Preisaushang (gültig für Hundesalon Sebaldsbrück nd Hundesalon Weserpfoten). Im Zweifelsfall obliegt die Beweislast für das geschuldete Werk dem Besteller.

2. Hundesalon Sebaldsbrück oder Hundesalon Weserpfoten übernimmt nach Absprache mit dem Tierhalter die abgesprochenen Pflegemaßnahmen. Alle Pflegemaßnahmen im jeweiligen Hundesalon werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Die Vertragsdauer ist auf den Zeitraum der zur Pflege benötigten Zeit befristet. Wünsche, die das Wohl des Tieres gefährden, werden nicht ausgeführt.

3. Der Leistungsumfang und damit der Preis werden im Regelfall vor Arbeitsbeginn vereinbart. Ggf. kommen Aufschläge durch separat entstandene Leistungen hinzu: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte und Parasitenbehandlung. Die im Salon aushängende Preisliste ist eine Richtlinie für gepflegte Hunde. Die Bezahlung wird bei Abholung des Tieres in bar fällig. Muss die Behandlung des Hundes vorzeitig abgebrochen werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu zahlen. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt. Bei sofortigen, objektiv nachvollziehbaren Reklamationen ist eine einmalige Nachbesserung zu gewähren. Der vor Behandlungsbeginn vereinbarte Preis ist zu zahlen. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Vereinbarte Termine, die nicht abgesagt werden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Sollte noch keine detaillierte Behandlung vereinbart worden sein, so werden in diesem Fall pauschal 30,00 € berechnet.

4. Der Besteller haftet für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden und versichert, dass für sein Tier eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird es einem Tierarzt vorgestellt. Sollten die Tierarztkosten einen Betrag von 50,00 € übersteigen, wird unverzüglich mit dem Halter Kontakt aufgenommen und dessen Anweisungen eingeholt. Für durch unverschuldetet Unglücksfälle entstehende Verletzung kann eine Entschädigung durch den Unternehmer nicht gewährt werden. Die Haftung der o. g. Hundesalons wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen und Rötungen entstehen, sowie Verletzungen. Hierfür können die Hundesalons Sebaldsbrück und Weserpfoten nicht haftbar gemacht werden. Dafür ist ausschließlich der Halter verantwortlich.

5. Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommenden, wirksame Regelung zu treffen.

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